Erinnerung an die Masken- und Abstandspflicht auf der Clubanlage

Marco Spellacy, Manager vom SGC, bittet uns um einen erneuten Hinweis auf die Masken- und Abstandspflicht. Er verweist dabei auf die Tatsache, dass er bei Verstößen gegen die Pflichten eine Platzsperre von 2 Wochen bei den angetroffenen Mitgliedern durchsetzen wird.
Die Pflichten sind immer zu beachten, wenn Sie sich zu Gesprächen mit einer oder mehreren Personen zusammenstellen. Rauchen befreit nicht von der Maskenpflicht. Die Maske ist über Mund UND Nase zu tragen. Für den Grad des Abstands gelten hier auch die aktuellen Regelungen zu den 2-4er Flights.

Die Regelungen gelten derzeit auch für geimpfte Personen!

Die Pflichten gelten im Club
1. auf dem Parkplatz und dem Gehweg;
2. im Clubhaus und auf den Wegen um das Clubhaus sowie auf dem Weg von T1 zum T10 und bis zu den einzelnen Abschlägen auf der Driving Range;
3. auf der Fläche die derzeit von den „to-go-Kunden des Restaurants“ genutzt wird, da sie Teil der Golfanlage ist.  

17. Mär 2021

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